Meine Gedanken über den Zustand unserer Gesellschaft.
Die Bahn vergisst seine Fahrgäste
Die Bahn vergisst seine Fahrgäste, diesmal im wörtlichen Sinn.
Und zwar wurde die Müngstener Eisenbahnbrücke Ende 2010 gesperrt, weil die Sicherheit der vor sich hinrostenden Stahlkonstruktion nicht mehr gewährleistet war. Seitdem dürfen die Fahrgäste zwischen Remscheid und Solingen auf Busse umsteigen, die ins Tal fahren, dort die Wupper überqueren und dann wieder hochfahren. Der Umweg kostet 20 Minuten.
Die Bahn hat die Brücke ein wenig saniert und dann beim Eisenbahnbundesamt einen Antrag eingereicht, um die Strecke wieder befahren zu dürfen. Beantragt haben sie ein Gewicht von etwa 70 Tonnen. Etwa so viel wiegt ein Zug – allerdings leer. Jetzt muss die Bahn nachbessern. Und die Fahrgäste dürfen sich weiter mit dem Bus über die Wupper quälen.
Weitere Artikel: Die Süddeutsche schreibt, wie es zu der Panne kam, der Schweizer Tagesanzeiger findet recht deutliche Worte für den Zustand der Bahn in ihrem Nachbarland, und zughalt.de beleuchtet die rechtlichen Aspekte dahinter.
Foto: Lordnikon (gemeinfrei)
Neue Aktion der Musikpiraten
Nachdem die Musikpiraten bereits die Weihnachtszeit retteten, zumindest aus musikalischer Sicht, gehen sie jetzt noch einen Schritt weiter und möchten allen 50.299 Kinderbetreuungseinrichtungen in Deutschland ein Liederbuch mit gemeinfreien Kinderliedern zur Verfügung stellen, aus dem nach Herzenslust und GEMA-frei kopiert werden darf.
Diese Aktion ist nicht billig, es werden daher Sponsoren gesucht, aber auch Hilfe beim Notensatz und beim Verteilen der Hefte ist jederzeit willkommen. Die 8.000€-Marke für die ersten 10.000 Hefte dürfte in Kürze geknackt sein.
Wer 20€ oder mehr spendet, darf sich übrigens eine Kita aussuchen, die mit drei Heften bedacht werden soll. Ich nahm mir das zum Anlass, um “meinen” Kindergarten zu beschenken, in dem ich als Knirps im Sandkasten gespielt habe.
Ziemlich beschämend finde ich dagegen, dass – vom Heise-Verlag abgesehen - die so genannte “Qualitätspresse” lieber aus dem Dschungelcamp berichtet als von dieser Aktion.
Bloß nicht auffallen!
Es ist schon krank... Politik, Datenschützer und Presse laufen vereint gegen Google Street View Sturm. Sie verunsichern die Bürger, schüren Angst vor Terroristen und Einbrechern, und raten allen Ernstes dazu, das eigene Haus von Google unkenntlich machen zu lassen, um nur nicht aufzufallen.

Dabei ist das, was Google mit Street View zeigt, in Deutschland durch die Panoramafreiheit gedeckt. Allerdings legt hier die Politik in ihrer Google-Hysterie bereits die Axt an, ungeachtet von Kollateralschäden.
Dass der Staat nächstes Jahr noch viel tiefer in unsere Privatsphäre eindringen wird, ohne dass wir eine Widerspruchsmöglichkeit hätten, scheint dagegen vollkommen in Ordnung zu sein. Und das, obwohl es gegen den Zensus 2011 sogar verfassungsrechtliche Bedenken gibt.
Foto-Original von Thomas Pusch, CC-BY-SA.
Deutsche Gründlichkeit
Meinem Auto wurde überraschend die TÜV-Plakette verweigert. Der Grund waren für das Modell nicht zugelassene Reifen. Statt 195/60 waren 195/65er auf der Felge, die Reifen also ein wenig zu groß. Das führt dazu – so wurde es mir erklärt – dass das Tachosignal nicht mehr stimmt und ich deshalb schneller fahre, als mir auf dem Tacho angezeigt wird. Ein “schwerer Mangel” sei das, daher keine Plakette, stattdessen eine Nachuntersuchung in spätestens vier Wochen.
Schuld war der Reifenhändler. Er hatte die richtigen Reifen berechnet, aber die falschen aufgezogen. Wenigstens diskutierte er nicht lange, sondern ersetzte mir kostenlos die falschen Reifen durch nagelneue der richtigen Größe.
Bei der TÜV-Nachuntersuchung durfte ich dann 15 Euro berappen. Und der Prüfer begutachtete auch artig alle vier Reifen, bevor er die neue Plakette aufklebte. Warum auch nicht? Könnte ja sein, dass ich in der Hoffnung, es würde ihm nicht auffallen, nur einen Reifen tauschte.
So, und eben habe ich mal ausgerechnet, wie fatal dieser Geschwindigkeitsunterschied ist, den der falsche Reifen verursachte.
Die Geschwindigkeit war mit den falschen Reifen gerade mal 3% höher. Statt 30 km/h fuhr ich also tatsächlich mit etwa 30,9 km/h, statt 50 km/h waren es 51,5 km/h und statt 100 km/h waren es 103 km/h. Ein Tachometer darf laut StVO dagegen eine bis zu 10% + 4 km/h höhere Geschwindigkeit anzeigen.
Vertrauensbasis...
Schön, wenn man als Kunde sieht, wieviel Vertrauen das Management offenbar in seine Mitarbeiter hat...

Gefunden unter der Rechnung einer Steakhauskette in Köln.
IT-Fachkräftemangel?
Die Bitkom wird nicht müde, über mangelnde IT-Fachkräfte in Deutschland zu jammern.
Zuletzt geschehen in einem Artikel bei Yahoo News oder bei BITKOM selbst.
Die BITKOM übersieht dabei eifrig das Potenzial, das in Deutschland immer noch vorhanden ist. Statt nach Fachkräften aus dem Ausland zu verlangen, sollte erst einmal auf den deutschen Arbeitsmarkt zurückgegriffen werden, dort stehen nämlich mehr als genug arbeitslose IT-Fachkräfte zur Verfügung.
Warum den älteren Menschen auf dem Arbeitsmarkt keine Chance mehr gegeben wird, darüber spricht man in der Industrie und bei BITKOM nicht gerne. Stellenanzeigen bringen es aber an den Tag: Absolventen und die ins Land geholten Ausländer sollen für einen Hungerlohn verheizt werden. Nach Ablauf der Green Card gibt es dann für die Ausländer keine Aufenthalterlaubnis mehr. Der verbrauchte Angestellte hat seine Pflicht erfüllt und darf gehen.
Ältere Arbeitnehmer haben dagegen die unangenehme Eigenschaft, dass sie teurer sind und durch familiäre Verpflichtungen auch nicht mehr die Überstunden bringen und ganz so flexibel sind wie die Absolventen. Dass sie jedoch auch mehr Erfahrung mitbringen, schneller mit der Arbeit fertig sind und so manchen teuren Fehler gar nicht erst machen, wird von den Firmen nicht weiter betrachtet.
Eine recht kurzsichtige Denkweise, finde ich. Die Industrie hat sich jahrelang zurückgelehnt und die Ausbildung anderen überlassen, um die Fachkräfte dann zu verheizen und auf den Arbeitsmarkt zu werfen. Das ist einfach nur noch zynisch. Interessant ist übrigens auch, dass die Manager, die einem 35jährigen ein zu üppiges Gehalt nachsagen und Kreativität und Mobilität absprechen, selbst oft weit über diesem Alter sind. Konsequenterweise müssten sie sich selber feuern.
Very German
Wenn das Verteilen von Anschissen eine olympische Disziplin wäre, hätte Deutschland die Goldmedallie absolut sicher.
Mein Flug von Köln nach London am letzten Donnerstag zeigte dies wieder einmal sehr beeindruckend. Ich war keine viertel Stunde am Kölner Flughafen und hatte bereits meinen ersten Anschiss von einem Passkontrolleur hinter mir.
Er saß in einer Bude, über der ein Schild “PASSKONTROLLE” angebracht war. Daneben war eine kleine Grafik, welche “nicht-EU-Bürger” symbolisierte. Da ich Bürger der EU bin, nahm ich naiverweise an, dass ich mich der Passkontrolle demnach nicht unterziehen müsse. Der Herr in der Bude lauerte aber bereits erwartungsvoll, und so machte ich den verhängnisvollen Fehler und fragte ihn, ob er meinen Pass sehen möchte.
“Was steht denn da oben?” knurrte er mich an.
“Passkontrolle.” antwortete ich. "Und ein Symbol für nicht-EU-Bürger. Was gilt denn nun davon?"
“Beides!” bellte der Passkontrolleur, und forderte meinen Ausweis. Der Widersprüchlichkeit seiner Aussage war er sich wohl nicht bewusst, denn gerade wenn beides gegolten hätte, hätte ich als EU-Bürger meinen Ausweis eben nicht vorzuzeigen brauchen. Ich glaube, es hätte wenig Sinn gemacht, ihm das zu erklären, also zeigte ich meinen Ausweis und erfreute mich wieder der typisch deutschen Un-freundlichkeit.
Seine Kollegin in London Stansted war eher das, was ich erwartet hätte. Mit einem freundlichen Lächeln und einem warmen “Welcome” begrüßte sie jeden Fluggast und bedankte sich für den vorgelegten Ausweis.
Warum fällt es uns Deutschen nur so schwer, freundlich und respektvoll miteinander umzugehen?
Die Rechtschreibreform
So recht zufrieden ist wohl niemand mit der Rechtschreibreform. Was aber eher daran liegen dürfte, dass sie niemand begreifen will. Seit 1998 ist die neue und immer noch umstrittene Rechtschreibung Teil unseres Alltags. Viele Zeitungen und Zeitschriften stellten auf sie um, und in der Schule wurden die neuen Regeln gelehrt.
Gewiss ist dabei einiges schwieriger, aber vieles auch leichter geworden. Die Verwendung von ‘ss’ und ‘ß’ lässt sich nun bereits von der Aussprache ableiten. Viele Ausnahmen und Ausnahmen der Ausnahmen sind weggefallen, man schreibt nun “Sauerstoffflasche” und “in Bezug auf”, wie man es eigentlich auch erwarten würde. Die neue Rechtschreibung bringt Vorteile. Man muss sich nur einmal damit auseinandergesetzt haben.
In meinem Bekanntenkreis bleiben dennoch viele an der alten Rechtschreibung hängen. “Zu kompliziert!” höre ich da gerne als Gegenargument, dabei kennen sie noch nicht einmal die neuen ‘ß’-Regeln, die viel einfacher geworden sind als das stupide Auswendiglernen nach den alten Regeln. Und häufig passiert es dann auch, dass sie etwas schreiben, was nach ihrer Ansicht die alte Rechtschreibung ist, jedoch nur in der reformierten Rechtschreibung korrekt gewesen wäre.
Andere sind da wesentlich liberaler, für sie lassen sich die neuen Regeln zusammenfassen in dem einen Satz: “Alles ist erlaubt”. Es wird dann frei nach Gefühl interpunktiert, alles klein geschrieben, grundsätzlich nur noch das ‘ss’ verwendet oder Wörter ohne Bindestrich getrennt. Das alles im Namen der vermeintlich neuen Rechtschreibung. So leicht ist es aber nun auch wieder nicht.
Ab 2005 soll nun die neue Rechtschreibung in Deutschland verbindlich werden, dann zum Beispiel auch in Amtsstuben. Und schon mehren sich die Stimmen dagegen. Eine der Gegenstimmen kommt zum Beispiel vom Ministerpräsidenten von Sachsen-Anhalt, Wolfgang Böhmer. Er selbst macht sich die Sache relativ leicht:
"Da ich die neue Rechtschreibung nie akzeptiert und praktiziert habe, brauche ich zur alten gar nicht zurückzukehren."
Wenn er sie jedoch niemals praktiziert hat, woher glaubt Herr Böhmer dann zu wissen, dass die neue Rechtschreibung abgeschafft gehört und die alte besser war? Stattdessen sollen die Schüler, die die neue Rechtschreibung gerade erst gelernt haben, wieder auf die alten und unlogischeren Regeln umgeschult werden. Wer erklärt ihnen aber, dass man beim “neuesten Maustreiber” nun einmal das ‘st’ trennen dürfe und einmal nicht?
Ich glaube, die Aussage von Herrn Böhmer trifft tatsächlich das eigentliche Kernproblem. Die Deutschen sind zu bequem geworden, Neues zu lernen. Kaum einer hat sich tatsächlich mit den neuen Rechtschreibregeln auseinandergesetzt, aber jeder findet schnell irgendwelche vorgeschobenen Argumente, warum die neue Rechtschreibung schlechter ist als die alte.
Diese Unentschlossenheit zieht sich derzeit durch die gesamte Politik und führt nur zur Verunsicherung. Es wird Zeit, dass wir in Deutschland einfach mal einen einmal getroffenen Entschluss beibehalten und nicht ein paar Monate später wieder zur Disposition stellen.
Alles nur geklaut?

Die Unterhaltungsindustrie wird nicht müde, über Tauschbörsen zu jammern. Doch sind sie so viel besser?
Den Umsätzen schaden sie angeblich, die Tauschbörsen, auf denen kriminelle User Musiken und ganze Filme austauschen. Mittlerweile sind diese P2P-Netzwerke zum Staatsfeind Nummer 1 erklärt worden. Die Einflussnahme auf die Politik, rigidere Gesetze zu erlassen, ist dementsprechend hoch. Doch wie sieht denn die andere Seite aus? Ist die Unterhaltungsindustrie wirklich das Opfer, in dessen Rolle sie sich so gerne präsentiert?
An diesem Heiligenschein kratzen immer wieder Gerüchte über Plagiate. Das jüngste Gerücht beschreibt heute Spiegel Online in dem Artikel "Geklaute Katastrophe?". Der Harward-Professor Ubaldo DiBenedetto hatte 1993 demnach unter dem Pseudonym Kyle Donner das Buch "Polar Day 9" veröffentlicht. Seiner Aussage nach decken sich viele Teile des Buches mit dem Film "The Day After Tomorrow" von Roland Emmerich. Tatsächlich hatte er 1998 das Buch auch Roland Emmerich zukommen lassen, wurde jedoch abgelehnt. Jetzt sprechen die Anwälte.
Und das ist wohl nicht das Einzige, was Emmerich für den Film “raubkopiert” haben könnte. Im Internet fand ich jedenfalls einen Forum-Eintrag von Thomas Thiemeyer, der sich darüber wundert, dass ein Bild von ihm, das 1997 im Ravensburger Verlag erschien, eine frappierend hohe Ähnlichkeit mit einer Szene aus “The Day After Tomorrow” aufweise, bis hin zu einem kleinen gelben Zelt und Wissenschaftlern, die dort herumlaufen. Ein bloßer Zufall? Die Produktionsfirma Centropolis behaupte das jedenfalls.
Man sollte eigentlich meinen, dass die Unterhaltungsindustrie selbst ein Vorbild dafür sein muss, wie man mit geistigem Eigentum umgeht. Wenn sie jedoch Urheberrechtsverstöße gegen sich bekämpfen, sich selbst aber tatsächlich das Recht des Stärkeren herausgenommen haben sollten, Urheberrechtsverstöße zu begehen, brauchen sie sich nicht wundern, wenn man sie nicht ernst nimmt. Jedenfalls wird es sehr interessant, diese Angelegenheit weiter zu verfolgen.
Danke an Thomas Thiemeyer für seine Erlaubnis, sein Bild hier abbilden zu dürfen.
Ende der Abzocke
Kaum etwas verkörpert die Abzocke im Internet besser als der so genannte Dialer. Selbst Gesetzesänderungen schienen ihm kaum etwas anhaben zu können. Doch jetzt hat das BGH Recht gesprochen.
Ein Dialer ist ein Programm, dass die Internet-Verbindungseinstellungen des Rechners auf einen anderen Anbieter umstellt; meist auf eine teure 0190- oder 0900-Nummer. Die wenigen seriösen Dialer, die die Verbindungskosten vorher deutlich bekannt geben, sind dabei von dem Urteil nicht betroffen. Es geht hier vielmehr um die “Abzock-Dialer”, welche das System unbemerkt umstellen. Wenn sie vorher überhaupt fragen, geben sie sich lediglich als “Optimierungstool für Internet-Verbindungen” aus, verschweigen die dabei anfallenden immensen Kosten jedoch. Wenn man die Frage, ob er sich installieren soll, verneint, installieren sie sich meist erst recht, und auch eine Deinstallation hilft selten wirklich. Andere Dialer installieren sich völlig verborgen. Abzock-Dialer durchseuchen das Netz zunehmend, man findet sie nicht mehr nur auf Pornoangeboten, sondern auf Seiten zur Währungsumrechnung oder mit Geburtstagsgedichten, in E-Mails und mittlerweile sogar auf Webseiten, die speziell für Kinder gemacht sind. Manche nutzen Sicherheitslücken des Windows-Betriebssystems, um sich unbemerkt aktivieren zu können.
Selbst ein kürzlich dazu erlassenes Gesetz, das eine Registrationspflicht für Dialer eingeführt hat und die Kosten begrenzt, konnte dem Treiben kaum einhalt gebieten. Wer sowieso Recht bricht, schert sich wenig um neue Gesetze.
Das Problem des betrogenen Kunden ist, dass der Betrüger selten auszumachen ist. Die 0190-Nummern werden von der RegTP im Block an Netzbetreiber vergeben, welche ihrerseits Teile des Blockes an Mehrwertdienstunternehmen vermieten. Oft sitzt hinter den betrügerischen Dialer-Unternehmen jedoch eine Briefkastenfirma im Ausland. Es fällt immens schwer, überhaupt die Adresse des Betrügers ausfindig zu machen, und wenn er im Ausland sitzt, hat man schließlich wenig Chancen, sein Geld zurück zu erhalten.
Der Telefonnetzbetreiber, der seinem betrogenen Kunden eigentlich helfen sollte, zuckt meist mit den Schultern, weil er die gleichen Probleme hat, den Betrüger ausfindig zu machen — aber verdient dennoch an dem ergaunerten Geld mit, da er einen Teil der 0190-Gebühren für Mehrwertdienste einbehält.
Die Forderung nach Gegenmaßnahmen verpufften. So recht schienen die Netzbetreiber kein Interesse zu haben, ihre Kunden zu schützen und den Betrugsmaschen ein für allemal einen Riegel vorzuschieben.
Das Urteil des BGH vom Freitag wird dies nun ändern. Das BGH hat nämlich festgestellt, dass der Netzbetreiber an den 0190-Nummern mitverdient, und deshalb auch ein Risiko mittragen muss. Für den Kunden heißt es, wenn er einen betrügerischen Dialer untergeschoben bekommen hat, braucht er die von ihm verursachten Gebühren nicht zu zahlen, sondern nur die Onlinegebühren, die er hätte bezahlen müssen, wenn der Dialer nicht installiert gewesen wäre. Der in diesem Fall beklagte Telefonnetzbetreiber blieb also auf den Gebühren von € 9000 sitzen, die der Dialer beim Kunden verursacht hatte.
Zugegeben: der Netzbetreiber ist nicht Verursacher des Problems gewesen, er hat jetzt lediglich den schwarzen Peter zugeschoben bekommen. Allerdings hat der Netzbetreiber eher die Macht und die Möglichkeit, die Verträge mit den Mehrwertdiensteanbietern zu gestalten und zum Beispiel die Haftung für betrügerische Dialer weiterzureichen, bis es letztendlich den Betrüger selbst treffen würde. Damit würde dieser Sumpf der Abzock-Dialer endgültig ausgetrocknet werden.
Und das wird auch wirklich höchste Zeit!
Das BGH-Urteil trägt das Aktenzeichen III ZR 96/03.
